Gesetzliche Unfallversicherung im Homeoffice

Corona hat die komplette Arbeitswelt verändert. Das Homeoffice ist für viele Arbeitnehmer von der

gelegentlichen Ausnahme zur Regel geworden. 

Aktuell ist allerdings der Schutz für Arbeitnehmer im Homeoffice sehr lückenhaft. Die gesetzliche

Unfallversicherung unterscheidet auch in der aktuellen Situation streng zwischen privaten und

beruflichen Tätigkeiten, was in der Praxis große Probleme mit sich bringen kann.

Wie ist man beim Arbeiten gesetzlich unfallversichert?

Grundsätzlich gilt: Während der Ausübung ihres Berufs und auf dem Weg zu und von

der Arbeit sind Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert.  Für Unfälle, die nicht in

Verbindung mit der beruflichen Tätigkeit stehen, leistet die gesetzliche Unfall-

versicherung hingegen nicht.

Bedingt durch die räumliche Situation verschmelzen im Homeoffice der berufliche und private

Bereich aber noch stärker als etwa auf dem Arbeitsweg und der Arbeit im Büro.

Es gibt mittlerweile einige Gerichtsurteile, in denen  Arbeitnehmern im Homeoffice der

Versicherungsschutz nach einem Sturz beim Gang zum Kühlschrank oder zur

Toilette abgelehnt wurde.

Zusammengefasst kann man sagen:

Wer im Homeoffice etwas tut, was nicht in direktem Zusammenhang zu seiner

Arbeit steht, ist nicht gesetzlich unfallversichert.

Wer Rund-um-die-Uhr abgesichert sein möchte, ohne nach einem Unfall mühevoll

sein Recht einklagen zu müssen, sollte über eine private Unfallversicherung nachdenken.

Egal, wann ein Unfall passiert: Die private Unfallversicherung schützt rund um die Uhr. 

Für unsere Kunden bieten wir einen Rahmenvertrag mit optimierten Leistungen zu einem

hervorragenden Preis-/Leistungsverhältnis an.

Wir berechnen für Sie gerne Ihr persönliches Angebot.